Nein, die Funktionseinheit Bindung-Skischuh sollte aus sicherheitsrelevanten und haftungstechnischen Gründen nur vom Fachmann eingestellt werden. Viele Bindungen haben deutliche Abweichungen von der Norm. Das bedeutet, dass der errechnete Wert nicht immer dem tatsächlichen Auslösewert entspricht. Um sicherzugehen, sollte man die Bindung also mindestens einmal pro Jahr, oder auch wenn Ski oder Schuhe gewechselt werden, mit einem elektronischen Einstellgerät prüfen lassen.